Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse: Antrag, Anerkennung und Abrechnung Schritt für Schritt

Die Pflegekasse zahlt für Alltagshilfe, aber nicht einfach so. Damit die Nachbarin, der Student von nebenan oder die Freundin der Familie über den Entlastungsbetrag abrechnen kann, müssen ein paar Dinge stimmen. Hier steht der Ablauf, von der Voraussetzung bis zur Erstattung, und was dabei je nach Kasse abweicht.

7 Minuten LesezeitStand 6. August 2026
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Studentin begleitet einen älteren Nachbarn mit Einkäufen

Worum es geht: Der Entlastungsbetrag

Wer einen Pflegegrad hat, ab Pflegegrad 1, bekommt von der Pflegekasse einen Entlastungsbetrag. Er liegt 2026 bei 131 € im Monat. Das Geld ist zweckgebunden: für Betreuung, Alltagshilfe und Entlastung der Angehörigen. Nicht ausgegebene Beträge sammeln sich an und können bis Mitte des Folgejahres genutzt werden. Nachbarschaftshilfe ist einer der Wege, dieses Geld einzusetzen.

Der Haken: Die Kasse zahlt nur an Anbieter, die nach Landesrecht anerkannt sind. Für Einzelpersonen aus der Nachbarschaft gibt es dafür ein eigenes Verfahren, und das sieht in jedem Bundesland anders aus. Was hier steht, ist der allgemeine Ablauf. Die Details bekommst du bei der Pflegekasse der Person, die Hilfe bekommt.

Schritt für Schritt

SchrittWerWas passiert
1. Pflegegrad prüfenPflegebedürftige PersonOhne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag. Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
2. Helfer anerkennen lassenHelfende PersonAntrag bei der Pflegekasse oder der zuständigen Landesstelle. Voraussetzungen siehe unten.
3. Hilfe leisten und dokumentierenBeideStundennachweis mit Datum, Tätigkeit, Dauer und Unterschrift beider Seiten.
4. AbrechnenPflegebedürftige PersonNachweis und Quittung bei der Kasse einreichen, Erstattung bis 131 € im Monat. Teils Abtretung an den Helfer möglich.

Allgemeiner Ablauf, Stand 2026. Formulare und Fristen gibt die jeweilige Pflegekasse vor.

Formulare gibt es nicht als eine bundesweite Datei zum Herunterladen. Jede Kasse hat ihre eigenen, oft heißen sie Antrag auf Anerkennung als Nachbarschaftshelfer und Abrechnung Entlastungsbetrag. Such auf der Seite der Kasse danach oder ruf dort an, das ist der kürzeste Weg.

Wer als Nachbarschaftshelfer anerkannt wird

Die Anerkennung ist Landesrecht. In Hamburg läuft sie über die Pflegekasse, die Grundlage ist die Hamburgische Verordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Voraussetzungen ähneln sich in den meisten Ländern:

  • Volljährig, in einigen Ländern mindestens 16 mit Zustimmung
  • Nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
  • Nicht im selben Haushalt lebend
  • Oft ein kurzer Kurs oder eine Schulung, in manchen Ländern ein Nachweis über Grundwissen zur Pflege
  • Begrenzte Zahl an Personen, die eine Helferin oder ein Helfer gleichzeitig betreuen darf

Ob und welcher Kurs nötig ist, ob eine Registrierung reicht und wie lange die Anerkennung gilt, unterscheidet sich. Frag die Kasse, bevor die Hilfe beginnt. Rückwirkend anerkannt wird in der Regel nicht.

Stundenlohn und was die Kasse zahlt

Die Kasse erstattet Beträge, keine Stunden. Bei 131 € im Monat und einem Stundensatz von 12 € sind das knapp 11 Stunden, bei 15 € knapp 9. Üblich sind bei anerkannter Nachbarschaftshilfe etwa 8 bis 15 € die Stunde, Stand 2026. Einige Kassen und Länder deckeln den Stundensatz, den sie anerkennen, oder verlangen, dass die Hilfe ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung läuft. Auch das steht in den Bedingungen der Kasse.

Für die helfende Person ist das Geld Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag bleibt es steuerfrei, darüber muss es erklärt werden. Wer regelmäßig hilft, sollte einmal mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater klären, ob eine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale greift oder ob es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Übliche Sätze außerhalb der Kassenabrechnung stehen im Ratgeber Nachbarschaftshilfe Stundenlohn.

Was nicht über Nachbarschaftshilfe läuft

Nachbarschaftshilfe ist Alltag, keine Pflege. Einkaufen, kochen, putzen, begleiten, vorlesen, Gesellschaft leisten: ja. Waschen, Medikamente geben, Verbände wechseln, Transfers vom Bett in den Rollstuhl: nein, das ist Sache des Pflegedienstes oder der Angehörigen. Wer als Nachbarschaftshelfer pflegerische Aufgaben übernimmt, riskiert die Anerkennung und im Schadensfall die Haftung.

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Alltagshilfe umzuwandeln. Auch dafür braucht es einen anerkannten Anbieter. Wie das mit der Krankenkasse zusammenspielt, steht im Ratgeber Haushaltshilfe über Krankenkasse und Pflegegrad.

Und wenn die Anerkennung zu lange dauert?

Dann läuft die Hilfe erst einmal privat. Das ist völlig legal, nur zahlt die Kasse nichts dazu. Plattformen wie domilio vermitteln geprüfte Helfer für Einkauf, Haushalt und Begleitung mit festem Stundensatz, Bezahlung über die Plattform und automatischer Rechnung. Die Helfer sind nicht automatisch als Nachbarschaftshelfer anerkannt, das muss jede Person selbst bei der Kasse beantragen. Der Beleg hilft aber in jedem Fall: für den Steuerbonus nach § 35a EStG, 20 Prozent der Arbeitskosten bis 4.000 € im Jahr, und als Nachweis, falls die Kasse später doch erstattet.

Alltagshilfe in Hamburg, geprüft und mit Beleg, während der Antrag läuft.

Nachbarschaftshilfe in Hamburg

Häufige Fragen

Wo bekomme ich das Formular für die Nachbarschaftshilfe?

Bei der Pflegekasse der Person, die Hilfe bekommt. Jede Kasse hat eigene Formulare für die Anerkennung des Helfers und für die Abrechnung des Entlastungsbetrags. Ein bundesweit gültiges Formular gibt es nicht.

Zahlt die AOK Nachbarschaftshilfe?

Wie jede Pflegekasse zahlt die AOK den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, wenn ein Pflegegrad besteht und die Hilfe von einer anerkannten Person kommt. Die Anerkennung regelt das Bundesland, die Abrechnung läuft über die Kasse. Frag bei der zuständigen AOK nach dem Verfahren.

Wie viel Stundenlohn ist bei Nachbarschaftshilfe üblich?

Etwa 8 bis 15 € die Stunde, Stand 2026. Manche Kassen deckeln den anerkannten Satz. Bei 131 € im Monat ergeben sich damit grob 9 bis 16 Stunden.

Darf ein Angehöriger die Nachbarschaftshilfe machen?

Enge Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen aus demselben Haushalt sind in der Regel ausgeschlossen. Ein Neffe oder eine Freundin der Familie kann anerkannt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen passen. Die Kasse gibt Auskunft.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Jahres an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie.

Sind Helfer von domilio als Nachbarschaftshelfer anerkannt?

Nicht automatisch. Die Anerkennung beantragt jede Person selbst bei der Pflegekasse. domilio vermittelt geprüfte Alltagshilfe mit Rechnung, die als Nachweis dient und den Steuerbonus ermöglicht.

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