Werkstudent, Minijob oder selbständig: Was sich neben dem Studium in Hamburg lohnt

Werkstudent, Minijob oder auf eigene Rechnung helfen: Jeder Weg hat andere Regeln bei Stunden, Steuern und Versicherung. Hier steht, was ein Werkstudent verdient, wo die Minijob-Grenze liegt und was du beachten musst, wenn du selbständig arbeitest. Stand 2026, für Hamburg.

7 Minuten LesezeitStand 13. Juli 2026
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Student erklärt einem Schüler am Küchentisch eine Aufgabe

Die drei Wege im Überblick

Wer in Hamburg studiert und Geld braucht, hat im Kern drei Möglichkeiten. Als Werkstudent bist du bei einer Firma angestellt, meist mit Bezug zum Studium. Im Minijob bist du auch angestellt, aber mit einer festen Verdienstgrenze. Und selbständig arbeitest du auf eigene Rechnung, zum Beispiel als Helfer über eine Plattform wie domilio, als Nachhilfelehrer oder Umzugshelfer.

WerkstudentMinijobSelbständig
Verdienstetwa 14 bis 20 Euro brutto je Stundebis 603 Euro im MonatStundensatz setzt du selbst, üblich 15 bis 25 Euro
Stundenbis 20 pro Woche in der Vorlesungszeitergibt sich aus Grenze und Stundensatz, etwa 10 pro Wochekeine Grenze durch den Job
Sozialversicherungnur Rentenversicherung, kein Kranken- und Arbeitslosenbeitragpauschal vom Arbeitgeber, du zahlst meist nur Rente oder lässt dich befreienkeine Abzüge vom Auftraggeber, du regelst alles selbst
SteuernLohnsteuer, meist Rückzahlung über die Steuererklärungpauschal oder nach SteuerklasseEinkommensteuer erst über dem Grundfreibetrag
Anmeldungmacht der Arbeitgebermacht der ArbeitgeberGewerbe oder Freiberuf beim Finanzamt, bei regelmäßiger Tätigkeit

Stand 2026, vereinfacht. Verbindlich sind Finanzamt, Krankenkasse und BAföG-Amt.

Werkstudent: Gehalt, Stunden und das Werkstudentenprivileg

Werkstudentenjobs in Hamburg zahlen 2026 meist etwa 14 bis 20 Euro brutto je Stunde. Der Mindestlohn von 13,90 Euro ist die Untergrenze, viele Firmen liegen darüber, gerade bei technischen und kaufmännischen Stellen. Bei 20 Stunden pro Woche kommst du auf rund 1.200 bis 1.700 Euro brutto im Monat.

Das Werkstudentenprivileg ist der große Vorteil: Solange du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur die Rentenversicherung bleibt, etwa 9,3 Prozent. In den Semesterferien darfst du mehr arbeiten, das Privileg bleibt, solange die 26-Wochen-Regel im Jahr eingehalten wird.

Lohnsteuer wird abgezogen, aber die meisten Studenten holen sie mit der Steuererklärung zurück, weil das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Ein Nachteil: Werkstudentenstellen sind gefragt, gerade in Hamburg. Und wer eine Stelle hat, ist an Zeiten gebunden, die nicht immer zum Stundenplan passen.

Minijob: einfach, aber mit fester Grenze

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Sie hängt am Mindestlohn: 13,90 Euro mal zehn Stunden pro Woche, hochgerechnet auf den Monat. Der Arbeitgeber meldet dich an und zahlt Pauschalen, du bekommst den Verdienst fast brutto für netto. Von der Rentenversicherung kannst du dich befreien lassen, viele tun das.

Werkstudent und Minijob gleichzeitig? Geht. Der Minijob bleibt sozialversicherungsfrei, solange es nur ein Minijob ist. Beim zweiten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird der zweite voll versicherungspflichtig. Für die 20-Stunden-Regel des Werkstudentenprivilegs zählen die Stunden aus allen Jobs zusammen.

Selbständig helfen: keine Stundengrenze, mehr Eigenverantwortung

Der dritte Weg ist, auf eigene Rechnung zu arbeiten. Über eine Plattform wie domilio bietest du Leistungen an, etwa Nachhilfe, Gartenarbeit, Einkaufshilfe oder Umzugshilfe, und legst deinen Stundensatz selbst fest. Üblich sind 15 bis 25 Euro. Du nimmst nur Aufträge an, die dir passen, und bekommst nach jedem Auftrag dein Geld. Es gibt keine 20-Stunden-Grenze durch den Job, du bist nicht angestellt.

Dafür regelst du die Pflichten selbst. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig ist, meldet ein Gewerbe an, in Hamburg beim Bezirksamt, für rund 20 bis 30 Euro. Nachhilfe zählt meist als freiberufliche Tätigkeit, dann reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein Gesamteinkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 rund 12.348 Euro, Stand mit Vorbehalt. Bis dahin gibst du eine Steuererklärung ab, zahlst aber nichts.

Die Krankenversicherung ist der Punkt, den viele übersehen. Als Student bist du studentisch oder über die Eltern versichert. Selbständige Einkünfte über der Einkommensgrenze der Familienversicherung beenden diese, und wer hauptberuflich selbständig wird, verliert unter Umständen den günstigen Studententarif. Das passiert bei ein paar Stunden Nachhilfe die Woche nicht, bei 30 Stunden schon. Frag die Kasse, bevor es viel wird. Wie das für Schüler ab 16 aussieht, steht im Ratgeber Minijob und Schülerjob ab 16.

Wie viel darf ich nebenbei verdienen, ohne etwas anzumelden?

Die ehrliche Antwort: Einen anmeldefreien Betrag gibt es nicht. Was es gibt, sind Freibeträge, ab denen Steuern oder Beiträge fällig werden. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt 2026 bei rund 12.348 Euro im Jahr. Darunter zahlst du keine Einkommensteuer, angeben musst du die Einkünfte trotzdem. Beim Gewerbe gilt: Wer regelmäßig arbeitet, meldet an, egal wie viel er verdient.

Schwarzarbeit ist keine Abkürzung. Wer ohne Rechnung bar arbeitet, hat keinen Nachweis, keinen Anspruch bei Streit und riskiert Nachzahlungen. Über eine Plattform ist das Problem gelöst: Jeder Auftrag hat eine Rechnung, das Geld läuft über ein Treuhandkonto, und du kannst deine Einkünfte belegen. Für den Auftraggeber ist das übrigens auch der Grund, warum er die Kosten von der Steuer absetzen kann.

  • Einkommensteuer: erst über dem Grundfreibetrag, Erklärung trotzdem abgeben.
  • Umsatzsteuer: als Kleinunternehmer bis 25.000 Euro Umsatz im Jahr keine, Stand 2026.
  • Gewerbe: bei regelmäßiger Tätigkeit anmelden, Nachhilfe ist meist freiberuflich.
  • Krankenversicherung: Grenzen der Familienversicherung und des Studententarifs beachten.

BAföG und Nebenverdienst

Wer BAföG bekommt, darf dazuverdienen, aber nicht unbegrenzt. Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt 2026 bei etwa 556 Euro im Monat, Stand mit Vorbehalt, gerechnet über den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Es zählt also das Jahr, nicht der einzelne Monat: Ein Monat mit 900 Euro ist kein Problem, wenn andere Monate darunter liegen. Alles über dem Freibetrag wird auf das BAföG angerechnet.

Bei selbständigen Einkünften zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Fahrtkosten, Werkzeug oder Lehrmaterial darfst du abziehen. Die Werte ändern sich mit jeder BAföG-Reform, deshalb beim Studierendenwerk Hamburg nachfragen, bevor du viel arbeitest.

Du willst neben dem Studium helfen, ohne festen Schichtplan? Leg ein Profil an und nimm Aufträge an, die in deinen Stundenplan passen.

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Häufige Fragen

Was verdient ein Werkstudent in Hamburg?

Etwa 14 bis 20 Euro brutto je Stunde, Stand 2026. Bei 20 Stunden pro Woche sind das rund 1.200 bis 1.700 Euro brutto im Monat. Abgezogen wird nur die Rentenversicherung und Lohnsteuer, die meist über die Steuererklärung zurückkommt.

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

In der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche, sonst fällt das Werkstudentenprivileg weg. In den Semesterferien darf es mehr sein, insgesamt aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden. Die Stunden aus mehreren Jobs werden zusammengezählt.

Kann ich Werkstudent und Minijob gleichzeitig machen?

Ja. Ein Minijob neben der Werkstudentenstelle bleibt sozialversicherungsfrei. Beide Jobs zusammen dürfen in der Vorlesungszeit aber die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, sonst verlierst du das Privileg.

Wie viel darf ich als Student nebenbei verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein gesamtes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 rund 12.348 Euro. Darunter bleibt es steuerfrei, eine Steuererklärung ist bei selbständigen Einkünften trotzdem Pflicht. Anmelden musst du ein Gewerbe unabhängig vom Betrag, sobald du regelmäßig arbeitest.

Bin ich bei domilio angestellt?

Nein. Helfer arbeiten selbständig und stellen ihre Leistung über die Plattform in Rechnung. Du entscheidest, welche Aufträge du annimmst, und bekommst nach jedem Auftrag dein Geld. Für Steuer und Versicherung bist du selbst verantwortlich, bei regelmäßiger Tätigkeit gehört ein Gewerbe dazu.

Wie viel darf ich mit BAföG dazuverdienen?

Etwa 556 Euro im Monat, gerechnet über den Bewilligungszeitraum, Stand 2026 mit Vorbehalt. Bei selbständiger Arbeit zählt der Gewinn nach Abzug der Kosten. Was darüber liegt, wird angerechnet. Das Studierendenwerk Hamburg nennt die aktuellen Werte.